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Wir sind für Sie da – mit wichtigen Informationen, die regelmäßig aktualisiert werden und die Ihnen Sicherheit geben bei der täglichen Arbeit. Profitieren Sie von diesem Wissensvorsprung!

Prospekte zu unseren Services, Produkten und weiteren wichtigen Inhalten erhalten Sie über unser Katalogportal.

Die Bauproduktenverordnung begründet für den Hersteller eine CE-Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die von der Verordnung erfasst sind und für die er eine Leistungserklärung erstellt hat. Ein Onlineportal für die digitale Bereitstellung der Leistungserklärung für die SHK-Branche bietet die ARGE Neue Medien, die Leistungserklärungen sind mit den Artikelstammdaten verknüpft.

Auf Grund der REACH- und (EU) 2015/830-Verordnung, haben Sie hier die Möglichkeit für die von Ihnen bezogenen Produkte entsprechende Sicherheitsdatenblätter aufzurufen und einzusehen.

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