Die Bauproduktenverordnung begründet für den Hersteller eine CE-Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die von der Verordnung erfasst sind und für die er eine Leistungserklärung erstellt hat. Ein Onlineportal für die digitale Bereitstellung der Leistungserklärung für die SHK-Branche bietet die ARGE Neue Medien, die Leistungserklärungen sind mit den Artikelstammdaten verknüpft.
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