Die Bauproduktenverordnung begründet für den Hersteller eine CE-Kennzeichnungspflicht für alle Produkte, die von der Verordnung erfasst sind und für die er eine Leistungserklärung erstellt hat. Über unser Katalogportal stehen diese Dokumente zur Verfügung. Des Weiteren sind die Leistungserklärungen über unser Onlineportal mit den Artikelstammdaten verknüpft.