Für eine nachhaltige Zukunft Staatliche Richtlinien und Förderungen im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt neue Maßstäbe für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Mit strengen Vorgaben für Neubauten und bestehende Gebäude wird der Energieverbrauch reduziert und die Umwelt geschützt. Profitieren Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Erhalten Sie attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Ihre energetischen Modernisierungsprojekte.

Alles auf einen Blick.

In unserem Informations-Flyer haben wir Ihnen alles Wissenwerte rund um das Thema Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kompakt zusammengefasst. Jetzt downloaden!

Überblick Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen eingeleitet und damit die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden. Ziel ist, dass künftig grundsätzlich nur noch Heizungsanlagen neu eingebaut werden, die mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen.

Bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossiler Energie für die Wärmeversorgung im Gebäudebereich beendet. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Mehr erfahren

Neubau

 

Im Neubaugebiet:
  • Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien

 

Außerhalb eines Neubaugebiets:
  • Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien frühestens ab 2026

Bestand

 

Heizung funktioniert oder Reparatur möglich:
  • kein Heizungstausch vorgeschrieben

 

Heizung kaputt und keine Reparatur möglich:
  • pragmatische Übergangslösung

Überblick Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 % gefördert.

Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Übersicht Einzelmaßnahmen   Mehr erfahren

Förderungen für den Heizungstausch

 

30 % Grundförderung für alle:
  • für den Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien

 

20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus:
  • für selbstnutzende Eigentümer/innen bei frühzeitigem Umstieg auf eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien bis Ende 2028

 

 

30 % Einkommensabhängiger Bonus:
  • für selbstnutzende Eigentümer/innen mit max. 40.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr

 

Gesamtförderungen:
  • Förderungen können auf bis zu 70 % addiert werden
BretnigBürgstadtDessauHalleRavolzhausen

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